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Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha hat am 07.03.2025 aufgrund des § 41 Forstgesetz 1975, BGBl. 440/1975 i.d.g.F. Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden, verordnet:
Waldbrandverordnung im Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, mit welcher forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha erlassen werden.
§ 1
Im gesamten Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha ist in den Wäldern sowie im Gefährdungsbereich des Waldes
Die BH Bruck/Leitha hat am 07.03.2025 folgende Verordnung erlassen
Waldbrandverordnung 2025 (235 KB) - .PDF