Waldbrandgefahr!

Achtung

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Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha hat am 07.03.2025 aufgrund des § 41 Forstgesetz 1975, BGBl. 440/1975 i.d.g.F. Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden, verordnet:

Waldbrandverordnung im Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha, mit welcher forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha erlassen werden. 

§ 1

Im gesamten Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha ist in den Wäldern sowie im Gefährdungsbereich des Waldes

  •  jegliches Feuerentzünden sowie das Unterhalten von Feuer, 
  •  das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch von Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung), 
  • die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und 
  • das Rauchen verboten. 


Die BH Bruck/Leitha hat am 07.03.2025 folgende Verordnung erlassen

Waldbrandverordnung 2025 (235 KB) - .PDF